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Btx-Nepp - Löschen ist gebührenpflichtig!

Am heutigen Tage erhielt der CCC nach langen Bemühungen eines der begehrten Exemplare der Fernmedeordnung (FO). Vielfach ist diese nicht mehr zu beziehen, da sie im Januar 88 durch die Telekommunikationsordnung (TKO) ersetzt wird.

Bei genauem Studium der in der FO angegebenen Gebührenposten für Bildschirmtext wird erstmals eindeutig klar, daß auch das Löschen von Btx-Seiten durch den Anbieter gebührenpflichtig ist. Angerechnet wird widersinnigerweise die Gebühr für das Einarbeiten (!) von Btx-Seiten.

Das Anbieterhandbuch enthält zu den Btx-Gebühren nur einen Hinweis auf die im Btx-System abrufbaren Übersichten. Dort im System sind im Informationsteil (*104,,ff) für Anbieter nur die Einarbeitungsgebühren pauschal aufgeführt, wogegen in der Gebührenübersicht im Post-Programm (*20000,,ff) auf das gebührenpflichtige Löschen versteckt hingewiesen wird. Die der Redaktion vorliegenden offiziellen Gebührenübersichten der Bundespost enthalten keinen Hinweis auf die Kosten für das Löschen von Seiten. Lediglich der im Juni vergangenen Jahres an die Anbieter versandte Umstellungsplan enthält im Anhang einen entsprechenden Hinweis. Hier zeigt sich mal wieder, mit welch verworrenen (sich teilweise widersprechenden) Informationen die Btx-Anbieter über die tatsächlichen Gebührenposten genarrt werden.

Berechnet werden für das direkte Löschen von Seiten oder Blättern je Seite DM 0,10, wogegen das Löschen kompletter Seiten (a-z) sowie das Löschen ab Seite (laut Auskunft der Btx-NV) mit DM 0,05 je Seite/Blatt berechnet wird.

Die Erhebung von Gebühren für das Löschen von Btx-Seiten grenzt nahezu an Betrug. Hinzu kommt, daß die Post es bisher nicht für nötig hielt, in ihren Gebührenübersichten (auch dem Anbieterhandbuch) auf diesen Umstand hinzuweisen. Denken Sie also daran, wenn Ihnen die Umgangsformen der Post zum Hals raushängen und Ihnen die Lust an der Teilnahme am Btx-Dienst vergangen ist, überlassen Sie das Löschen Ihres Angebotes der Post; das ist preiswerter!

Btx-Red LS23

 

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