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Haftungsrechtliche Fragen

Eine der wichtigsten Fragen im Umgang mit Viren sind haftungsrechtliche Konsequenzen. Wir möchten hier nur einige Beispiele für denkbare Ansprüche der Opfer von Viren nennen und auf beweistechnische Probleme nicht weiter eingehen.

"Für Fehler (Bugs) in kommerziell verbreiteter Software haftet der Hersteller. Dieser Grundsatz deckt teilweise auch diejenigen Schäden ab, die durch die Anwendung grob fehlerhafter Programme entstehen. Selbstverständlich sind nur die Programmversionen von dieser Maxime gedeckt, die der Hersteller offiziell ausgeliefert hat. Demnach haftet der Hersteller schon dann nicht mehr in vollem Umfang, wenn der Anwender sich die Programme auf illegale Weise verschafft hat (Industriespionage, Softwarepiraterie) oder eine Version des Programms benutzt, die sich in der Struktur wesentlich vom ausgelieferten Original unterscheidet. Fazit: Keine Haftung des Herstellers bei Schäden durch 'verseuchte' Programme.

Der für die Verbreitung eines Virus Verantwortliche muß nicht nur für die Kosten aufkommen, die (wenn überhaupt möglich) die Wiederherstellung der Software erfordert, sondern auch für die durch die übrigen Aktivitäten des Virus entstandenen Schäden. Diese können die Schäden in der Software weit übersteigen, ja möglicherweise einen Umfang annehmen, den keine Privatperson mehr abdecken kann."

 

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