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Virus Grundlagen - Teil 4

Juristische Hinweise zum Umgang mit ComputerViren


Die Thematik juristischer Konsequenzen beim Umgang mit ComputerViren wurde im Rahmen des VirenForums nicht detailliert behandelt. Die Diskussion auf der CLINCHMailbox zeigt allerdings eine unerwartete Resonanz zu diesem Thema. Im folgenden einige Auszüge.

Experimente mit ComputerViren

Experimente mit Computerviren bedürfen einer gewissen Sorgfaltspflicht. Gewissenhafte Programmierer sollten sich nicht dem Vorwurf unlauterer Absichten fahrlässig aussetzen.

"Man sollte auf jeden Fall darauf achten, daß man keine Programme weitergibt, die ohne weiteres Zutun Dritter die wesentlichen Eigenschaften eines Virus entwickeln. Des weiteren sollte man Virus- Programme sicher aufbewahren, damit man dem Vorwurf entgeht, man habe einen späteren Täter damit zur Anwendung anleiten wollen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß es demjenigen, der aus einem weitergegebenen SOURCE-CODE schließlich das VirusProgramm generiert, nicht erspart bleibt, einen ausführlichen Hinweis auf die Gefährlichkeit des Programrnes, sowie die Tatsache, daß der Autor ein Inverkehrbringen desselben ablehnt, zur Kenntnis zu nehmen."

Dank an Herrn Schneider für die juristische Fachberatung.

 

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