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Die Kinematographie im Dienste der Polizei.

von Kreisrat Frhr. v. Debebur(?)

Das die Kinematographie seit langer Zeit in den Dienst der Polizei gestellt ist, daß sie ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Identifizierung von Verbrechern und für Fahndungszwecke geworden ist, daß sie ferner bei der heranschaffung von Indizien in verschiedener Art und weitgehend Verwendung findet, ist allgemein bekannt. Das eine Polizei in Kulturländern ohne die Photographie erfolgreich arbeiten kann, ist heutzutage undenkbar. Hoffentlich ist die Zeit nicht mehr fern, in der auch die Kinematographie nicht mehr vereinzelt, sondern allgemein zum technischen Hilfsmittel der deutschen Polizei gehören wird.

Wenn auch der Film aus spekulativen Gründen in der Hauptsache Vergnügungs- und Unterhaltungszwecken dienstbar gemacht wird, hat sich doch in steigendem Maße die Erkenntins Bahn gebrochen, daß er der Wissenschaft und dem praktischen Leben unschätzbare Dienste leisten kann.

Der durch das tatkräftige Eingreifen unserer Schutzpolizei kürzlich niedergeworfene Kommunistenaufstand, mit dessen Wiederholung aber leider stets gerechnet werden muß, und oersönliche Erfahrungen aus den Unruhen des Jahres 1919 haben mich dazu veranlaßt, die Frage zu untersuchen, ob nicht die Kinematographie als Hilfsmittel der Polizei in deren Dienst eingesetzt zu werden verdient. Ich kam zu einer unbedingten bejahung dieser Frage und zwar nach drei Richtungen hin. 1. Der bei Unruhen [...] durch die Polizei "feldmäßig" aufgenommene Film wird ein wertvolles Abschreckung-, Beweis- und Fahndungsmittel darstellen. 2. Der wissenschaftliche Polizeifilm bildet ein unschätzbares Hilfsmittel dür den Unterricht der Polizeibeamten und Anwärter. 3. Der von der Polizei oder unter ihrer mitwirkung konstruierte Warnungsfilm kann wesentlich dazu beitragen, das Publikum über die großen Gefahren aufzukären die ihm vom Berufsverbrecher ständig drohen.

Diese Gedanken sind zum Teil nicht neu. Für den kriminslistischen Lehrfilm tritt seit Jahren der Leiter des [...] Erkennungsdienstes, Dr. Hans Schneidert, in Wort und Schrift ein, dagegen glaube ich nicht, daß polizeilich veranlaßte Aufnahmen bei Unruhen in Deutschland schon gemacht und bewertet worden sind. Aus der spärlichen Literatur über dieses Gebiet verdient eine kurze Nachricht wiedergegeben zu werden, welche Schneidert im "Archiv" von [...] Band 41, Seite 354, gebracht hat: "....So berichten z.B. die Zeitungen von den kürzlichen Winzerunruhen und meutereien in Frankreich, daß am 12. April (1911), als der Aufstand in der Champagne seinen Höhepunkt erreichte, in [...] (Departement Warne eine Reihe von konematographischen Aufnahmen gemacht worden sind, auf denen die wilden Plünderungszenen des Winzeraufstandes mit zweifelloser Genauigkeit und Klarheit dargestellt sind. [...] hat sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft des zuständigen Gerichts in Reims in Gegenwart der Augenzeugen des AUfstandes die Filme vorführen lassen, wodurch die schuldigen Plünderer und Rädeslsführer mit Gewißheit und Leichtigkeit festgestellt und alsbald verhaftet werden konnten. Andererseits konnten auch einige der schon in Untersuchungshaft befindlichen Personen, die bisher ihre Teilnahme an verbrecherischen Unruhen leugneten, aber im konematographischen Bilde erkannt wurden, so ihrer Schuld überführt werden."

Dies war ein greifbarer plastischer Erfolg, dessen [...]-anwendung auch für die deutsche Polizei gezogen werden kann. Hinsichtlich der Bewaffnung der Schutzpolizei sind der Regierung durch [...] die Hände gebunden. Unbedingt erforderlich ist es aber, daß nach zwei Richtungen hin für die hebung ihrer Kraft als wesentlicher Machtfaktor der Staatsautorität gearbeitet wird. Dies muß geschehen hinsichtlich ihrer Ausbildung und Ausrüstung.

Das der Staat sich in schwerer finanzieller Notlage befindet und die allgemeine Kriegs- und Revolutions-[...] noch nicht überwunden ist, sind Tatsachen, die bei der Verfolgung dieser Erfordernisse hindern. Trotzdem dürfen diese Hindernisse nicht dazu führen, daß man von vornherein vor ihnen zurückschreckt.

Was die Ausrüstung anbelangt, sind ja hohe Summen mit Recht in dem Etat der Schutzpolizei eingestellt worden. Immerhin aber sind die Polizeikassen produktiver bezw prophylaktischer Art, und jedes Sparen am unrichtigen Platz rächt sich hier besonders bitter. Noch sind die Zahlen nicht errechnet, welche die Schadensumme des letzten, zwar kurzen aber ungeheuer verlustreichen Aufstandes angeben werde. Zahlenmäßig wird sich bei Unruhen die Polizei auch örtlich fast stets in der Minderheit befinden. Und hinsichtlich der Bewaffnung? Die "roten Truppen" haben jedenfalls bis jetzt nicht nur die gleichen, sondern vielfach überlegene Kampfmittel verwendet. Wenn es trotzdem gelungen ist, ihrer in verhältnismäßig kurzer Zeit Herr zu werden, so liegt das in Ursachen, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Das eine aber muß bedacht werden; auch der Gegner lernt aus praktischer Erfahrung. Er ruht nicht, sondern arbeitet im stillen an seiner Vervollkommnung.

Ebenso wie die Kriminalpolizei und die Justizbehörden in der Lage sind, die gesamte Fachwissenschaft als Sachverständigen Faktor bei der Bekämpfung des Verbrechers zu bewerten, so muß auch die Schutzpolizei in engster Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei im Rahmen ihrer Sonderaufgaben vorgehen. Kein brauchbares technisches Hifsmittel sollte es geben, das nicht in den Dienst der Polizei eingestellt wird, sei es, daß man es dauernd als Ausrüstungsstück übernimmt, sei es, daß man sich durch Verträge seine Verwendung sichert.

Zu diesen Hilfsmitteln gehört der kinamatographische Aufnahmeapparat. Am Eingang meiner Ausführungen hatte ich den polizeilich aufgenommenen Film als Abschreckungs-, Beweis- und Fahndungsmittel bezeichnet. Ich glaube wohl, daß eine gewisse örtlich wirkende Abschreckungskraft im Aufnahmeapparat liegtm und daß er etwa wie die drohend auf unruhige Geister gerichtete Mündung eines Maschinengewehrs wirken kann. Dies allerdings erst dann, wenn durch stattgefundene Gerichtsverhandlungen die gefährliche Beweiskraft der Munition dieses Apparates in Gestalt eines gelungenen Films dargetan und bekannt geworden ist.

Das angeführte französische Beispiel zeigt, daß der Film bei Vorermittlungen und Gerichtsverhandlungen eine bedeutende Rolle spielen kann. Der Eindruck den ganz objektiv wirkenden Bildes auf Berufs- und Laienrichter, auf Angeklagten und Zeugen, ist hoch zu veranschlagen. Hier möchte ich auch auf das wichtige Kapitel der Psychologie der Zeugenaussagen hinweisen. Schon bei gewöhnlichen Sttrafprozessen gegen einen Berufsverbrecher stehen vielfach die Belastungszeugen unter [Angst] vor der Rache des gewalttätigen Angeklagten, besonder, wenn es sich um weibliche Zeugen und Kinder und von Natur nicht mit Furchtlosigkeit ausgestattete Menschen handelt. Sie sind dessen gegenwärtig, daß sich der Verurteilte nach Verbüßung der oft nur kurzen Freiheitsstrafe an ihnen rächt. Auf diesn kurzen Hinweis will ich mich beschränken. Die Angst vor einer wahrheitsgemäßen Aussage ist nun in den Prozessen gegen die an kommunistischen Unruhen Beteiligten besonders hoch in Rechnung zu stellen. Vielfach handelt es sich bei den Angeklagten um Menschen, die vor keiner Gewalttat zurückschrecken, um fanatisierte Peönlichkeiten, die der ganzen bürgerlichen Gesellschaft Vernichtung geschworen haben, um Mitglieder einer über ganz Deutschland verzweigten, mächtigen und mit jedem, auch dem verwerflichsten Mittel arbeitenden Organisation. Ihr gehören die gerißensten und gefährlichsten Berufsverbrecher an, die gestürmten Gefängnisse und Zuchthäuser liefern den Ersatz für Verluste, Rußland liefert Geld, Waffen und Menschenmaterial. Die Art und Weise, wie diese Elemente in Rußland, Ungarn und einem Teil von Deutschland gewütet haben, wird jedem der ihnen persönlich verhaßt wird, die Überzeugung einflößen, daß er sich vor ihrer Rache fürchten muß. Verstärkt wird dieser unglückliche Einfluß auf die Zeugen noch dadurch, daß sie oft gegen Persönlichkeiten aussagen müssen, welche aus demselben Ort kommen, z.B. bei Plünderungen, und ist der Ort klein, so erhellt ohne weiteres, daß für den Zeugen eine Unmenge von Widerwärtigkeiten aus seiner wahrheitsgemäßen Aussage entstehen können. Der rücksichtslose Terror in jeder Form, ob er sich in Gewalttätigkeiten oder dauernden Schikanen äußert, bedroht die Führung der gerichtlichen Untersuchung in erster Linie durch eine direkte und indirekte Beeinflussung der Zeugen. Die Zeugenaussagen sind daher in Aufruhrprozessen vielfach reichlich subjektiv getrübt, was natürlich nicht nur aus Angst vor Rache, sondern auch aus einer ganzen Reihe anderer Gründe psychologisch erklärlich ist.

Neben dem Geständnis und den Zeugenberichten ist eine lückenlose Indizienkette außerordentlich wertvoll. Hiervon ausgehend, betrachteich es als geradezu ideale Stütze des Indizienbeweises, wenn in der Hauptverhandlung bereits die Tat mit dem Täter, den Zeugen und dem ganzen Milieu im Bilde entrollt wird, soweit es überhaupt dargestelt werden kann.

Wieviel leichter und treffender wird dann das Urteil gefunden werden, um wieviel eher wird Angklagter und Zeuge die Wahrheit sagen, in welchem Grade wird das Geständnis des Aussagenden gestärkt werden, wieviel klarer wird das Bild sein, das sich Jurist und Laienrichter, Staatsanwalt und Verteidiger von der ganzen, den Gegenstand der Anklage bildenden Handlung und dem Schauplatz derselben machen kann. Das Bild, das jetzt mühsam durch [...] Zeugenaussagen in oft wochenlang dauernden verhandlungen konstruiert werden muß, wird durch Benutzung des objektivsten Zeugen, des Films, unter bedeutender Zeit- und Kostenersparnis den Richtern vorgeführt werden. Hierbei wird die neu erfundene Stillstandsvorrichtung, vielleicht auch die Zeitlupe, am Projektionsapparat ihre Notwendigkeit aufs neue beweisen. Selbstverständlich will ich damit nur sagen, daß eine erhebliche Vereinfachung unseres Prozesverfahrens auf diese Weise denkbar ist. Daß das Ermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines Belastungsfilms wesentlich gefördert werden kann, liegt auf der Hand.

Ebenso wie jede andere Photographie eines von Polizei oder Justizbehörden Verfolgten ein Hauptbestandteil des STeckbriefes bildet, wird ein gelungenes Filmbild die Fahndung unterstützen. Durch Reproduktion kann das Filmporträt sowohl wie der ganze oder ein Teil des Films sämtlichen Polizeibehörden zugestellt werden. Sehr wohl denkbar ist der Fall, daß auf einem Film ein schon lange vor der Polizei gesuchter Verbrecher als Beteiligter an einer Plünderungsszene, einem Kampf, einer Demonstration oder dem Verteilen von Hetzaufrufen, ferner als Beteiligter an Straßenaufläufen in Erscheinung tritt, wobei es schon von Wert ist, seine Anweseneit zur Zeit der Aufnahme am Schauplatz der Handlung festzustellen. Vielfach wird aus der Art seiner auf dem Bilde sichtbaren Tätigkeit, deb Personen seines Umganges, seinem derzeitigen Äußeren ein wichtiger Rückschluß gezogen werden können, der die Fahndung erleichtert. Bei dieser Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen, daß die Wiedergabe von Steckbriefen und die Bekanntgabe von Belohnungen für die Ergreifung eines VErdächtigen mit einem oder mehreren großen Bildern des Gesuchten im Reklameteil der Kinovorstellungen sich doch sicher ermöglichen läßt. Durch feste Verträge mit großen Gesellschaften könnte die Polizeibehörde erreichen, daß in besonders schwierigen Fällen oder bei der Verfolgung besonders gefährlicher Verbrecher auch dieses Fahndungsmittel angewandt wird.

Solange die Polizei nicht selbst mit brauchbaren AUfnahmeapparaten ausgrüstet ist, gibt es zwei Wege um sich Aufnahmen zu sichern. Der eine Weg ist der, daß nach der Tat bekanntgemacht wird, daß die Polizei etwa aufgenommene Filme und andere photographische Aufnahmen ankauft. Unsere Kino-Operateure und Photographen sind bekanntlich überall tätig, wo "was los" ist, und scheuen auch vielfach nicht Gefahren. In Heft 14 der "Woche" befindet sich unter anderen Aufnahmen aus dem Aufruhrgebiet von Mitteldeutschland auch eine, auf der sich eine Anzahl Photographen an ein Kommunistennest anzupirchen versuchen. Feuer scheinen sie allerdings nicht zu bekommen, denn sie bücken sich offenbar nur unter der Last ihrer schweren, unhandlichen Apparate.

Der andere Weg ist der des Vertrages mit zuverlässigen berufsmäßigen Filmoperateuren und Photographen, die bei Einsätzen von Unruhen in Tätigkeit treten.
Beide Wege können auch verbunden werden, da es sich empfehlen wird, alles brauchbare Plattenmaterial der in Frage kommenden kriminellen Vorgänge als Beweismaterial herbeizuschaffen.

Diese beiden erwähnten Wege sind natürlich nur Notbehelfe. Der Polizeifilm ist ein viel zu wichtiges Instrument, aks daß es auf die Dauer Organen anvertaut werden kann, die nicht selbst der Beamtenpflicht unterworfen sind.

Die Industrie arbeitet zurzeit daran, einen Aufnahmeapparat zu schaffen, der "feldbrauchbar" ist. Die Tatsache, daß noch kein für Polizeizwecke durchaus geeigneter Apparat existiert, braucht aber keineswegs abschreckend zu wirken, braucht auch keine Polizeibehörde zu hindern, zu Versuchszwecken bei erster sich bietender Gelegenheit mit Filmoperateuren in Verbindung zu treten.

Die allgemein gebräuchlichen und dem Publikum bekannten Aufnahme-Apparete mit hohem Stativ sind für Zwecke der Polizei nicht geeignet. Für einen Polizeiapparat sind folgende Eigenschaften erforderlich: Stabilität, kleines Format, einfache Konstruktion und Handhabung, Leichtigkeit, Wetterfestigkeit und Billigkeit. Ein Stativ kommt nicht in Frage, sonder der Apparat wird am besten an kurzem und nicht zu schmalen Lederriemen bei Aufnahmen um den Hals getragen, so daß er an der Brust der Operateurs anliegt. Der Riemen ist so verstellbar gedacht, daß der Apparat beim Transport über der Schulter hängt. Die Anbringung einer Kurbel erscheint mir zweckmäßig.
Als erforderlich FIlmbandlänge für je eine Kassette dürften 60 Meter genügen, wenn ein bis zwei Reserve-Kassetten in greifbarer Nähe zur Verfügung stehen. Zur Verwendung kann nur das allgemein gebräuchliche Filmband (Normal-Film) kommen, welches für jeden Projektionsapparat paßt. Da es bei der Aufnahme von Polizeifilmen nicht darauf ankommt, [...] Schauerdramen von Kilometerlänge aufzunehmen, sondern einzelne, wichtige kriminelle Vorgänge, so wird der Filmverbrauch ein geringer sein. Vielfach wird es sich nur um Einzelaufnahmen handeln, die in Abständen von Sekunden oder Minuten gemacht werden. Notwendig ist allerdings, daß neben dem Operateur ein Beobachter steht, welcher in engster Zusammenarbeit mit diesem genaue kurze Notizen über Ort, Zeit und Zweck der einzelnen Aufnahmen macht. Der wird sich natürlich häufig aus nach Ort, Zei und Art verschiedenen Vorgängen zusammensetzen, die bei Sichtung des gewonnenen Materials streng auseinandergehalten werden müssen. Vielleicht wird sich am Apparat selbst eine Notizeinrichtung anbringen lassen. Der Apparat muß so konstruiert sein, daß er in jeder Körperlage benutzt werden kann.

EIn solches Projekt erscheint mir für die Industrie nicht undankbar, denn die Polizei ist eine Einrichtung, die bekanntlich auch in anderen Ländern existiert, in denen die Ruhe mehr oder minder häufig durch allerlei Explosionen des Volkskörpers gestört wird. Außerdem kann derselbe Apparat, der für die Polizei zweckmäßig ist, auch anderen Interessentenkreisen dienen, z.B. dem Reporter, den Touristen, wissenschaftlichen Instituten und Vereinen (besonders naturwissenschaftlicher Art), Detektiv-Instituten usw.
Welche Gattung der Polizei nun mit solchen Apparaten auszurüsten ist, das ist eine Nebenfrage, die erst durch allerlei notwendige praktische Versuche geklärt werden kann. Mir scheint, daß nach der zurzeit bestehenden Organisation in Preußen die Schutzpolizei der geeignete Körper hierfür ist, und zwar aus organisatorischen Gründen. Es dürfte sich jedoch empfehlen, den Aufnahmeoperateur in Zivil arbeiten zu lassen und ihm mit Pistolen bewaffnte, in Zivil befindliche Bedeckung beizugeben. Diese Beamten könnten den Nachrichtenformationen wirtschaftlich unterstellt, taktisch dagegen den Kommandeuren direkt beigegeben werden.

Nun wird nach diesen Ausführungen die Frage aufgeworfen werden, ob es denn nicht schon kinematographische Aufnahmeapparate gibt, welche für Polizeizwecke wenigstens annähernd brauchbar sind. Darauf ist zu antworten, daß die Industrie ein französisches, ein österreichisches und ein deutsches Taschenmodell konstruiert und auf den Markt gebracht hat, von denen das französiche nur 5 Meter, das deutsche und österreichische 20 Meter Film bergen könne. DIese Filmbandlänge ist zu gering, aber immerhin könnten polizeiliche Versuche mit solchen Apparaten zweckmäßig sein, wobei der französische Apparat jedoch auszuschalten wäre.

Der mir bekannt gewordene deutsche Apparat soll etwa 1800 Mark kosten.
In ruhigen Zeiten würden sich die Aufnahmeapparate zur Herstellung von allerlei Lehrfilmen verwenden lassen, die den Unterricht an den Polizeischulen ungemein beleben würden. Auf diese Weise könnte aus dem teuren Apparat dauerhafter Nutzen gezogen werden. Auf den Lehrfilm selbst komme ich noch zurück.

 

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