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Telex über BTX - Mit der Post ins Telex-Chaos

Telex über Bildschirmtext - damit wirbt die Bundespost jetzt verstärkt für neue Btx-Teilnehmer. Der von der Post für ein Jahr angelegte Betriebsversuch wurde im Mai '87 begonnen. Btx-Teilnehmer können versuchen, über einen externen Rechner der Bundepost Telexe ins In- und Ausland zu versenden und auch von dort zu erhalten.

Rund 600 Telexe werden zur Zeit täglich von der Post vermittelt. Der CCC stellte umgehend nach Betriebsbeginn die automatische Erstellung und Versendung von Gebührenbeschwerden auf den Btx-Telex-Dienst um. Vorher wurde dies über einen Telexserver der GEONET-Mailboxsysteme in England abgewickelt.

Da ein Telex als juristisches Dokument anerkannt wird, ist Zuverlässigkeit bei der Abwicklung solcher Server-Dienstleistungen ein wesentliches Kriterium. Dieses kann bei dem Postangebot jedoch noch nicht erwartet werden.

So gab die Redaktion am 11.05. gegen 14:41 ein Telex auf. Die Post quittiert die Eingabe mit der Ankündigung, daß in wenigen Minuten eine Versand- oder Fehlerbestätigung als Mitteilung übersandt werde. Dies geschah jedoch erst über 17 Stunden (!) später. Wie zeit- und gebührenaufwendige Recherchen ergaben, konnten aufgrund einer Störung im Datex-P Netz weder Absendebestätigungen für ordnungsgemäß zugestellteTelexe, noch Fehlermeldungen für nicht zugestellte Telexe an die Btx-Teilnehmer quittiert werden. Wesentlich schwerwiegender dürfte sich auswirken, daß durch denselben Fehler auch keine Mitteilungen über den Erhalt von Telexen versandt werden konnten. Das bedeutet, daß das Telex gegenüber dem Absender als juristisch anerkannt zugestellt gilt, obwohl der betreffende Btx-Teilnehmer keinen Hinweis auf den Telexeingang erhält. Nach Auskunft der zuständigen Dienststelle können weitere Ausfälle für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Welche Folgen dadurch womöglich bei Termingeschäften ausgelöst werden, kann sich jeder Anwender selber ausrechnen.

Da fragt man sich, warum denn bei so einem "wackeligen" Betriebsversuch schon die vollen Gebühren verlangt werden. Die Antwort ist einfach: die Post nimmt lieber von Anfang volle Gebühren als sich später bei Einführung des Regeldienstes mit den Teilnehmern herumzuschlagen. Desweiteren muß der Dienst erst durch die Fernmeldeordnung anerkannt werden. Im Klartext: Wer als erster neue Dienste nutzt, zahlt auch das Lehrgeld für die Bundespost und befindet sich juristisch auf sehr glattem Boden.

LS23
CLINCHIDS-RED(S.WERNERY)
17.05.87/20:45/2464

 

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