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Veröffentlichung von ComputervirenMailboxbetreiber, die Viren in ihren Systemen zum Abruf anbieten, sollten die Diskussion im Brett "Rechtswesen" der CLINCH-Mailbox beachten. Dort werden weitere Hinweise auf die Problematik der Veröffentlichung von Viren gegeben. "Eine Strafbarkeit (und zivilrechtliche Haftung) wegen der Veröffentlichung von Virusprogrammen unter dem Gesichtspunkt der Anstiftung zur Datenveränderung (etc.) sollte ausgeschlossen sein, wenn kein - auch versteckter - Vorschlag gemacht wird, dieses Programm ohne Einwilligung auf fremde Computer zu portieren. Zusätzlich würde ich sicherheitshalber empfehlen, ein Virusprogramm nur zusammen mit einer erkennbar ernstgemeinten Warnung vor den tatsächlichen und rechtlichen Folgen einer Portierung des lauffähigen Programmes zu veröffentlichen. Bei Beachtung dieser Empfehlung halte ich die Veröffentlichung von Virusprogrammen insoweit für (rechtlich) unbedenklich." Wer mit Viren experimentiert, sollte sich der rechtlichen Konsequenzen bewußt sein. Nicht nur der höfliche, sondern auch der vorsichtige Mensch behält seine Viren daher vielleicht besser bei sich. |
[HaBi 2]
Veröffentlichung von Computerviren