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Verhindert die geplante FAG-Gesetzänderung

sonst:

AUS für freien Amateurfunk!

Ein Gesetzentwurf droht, auf kaltem Wege den Amateurfunk einzuschränken. Laut BT-Drucksache 1011618 soll der Amateurfunk dem Fernmeldeanlagengesetz (FAG) untergeordnet werden. Noch haben die Funkamateure einige Freiheiten in der Kommunikation mit Menschen in anderen Ländern. Ihr Preis dafür ist ein weltweit genormtes Personenkennzeichen: ihr Rufzeichen.

Dafür dürfen sie ihre eigene (modernste) Technik entwickeln und benutzen. Kamen damals von ihnen die entscheidenden Entwicklungen zur Einführung des UKW-Rundfunks, so funktioniert heute das runde Dutzend Amateurfunksatelliten meist besser als die anderen. Es gibt zwar einige Einschränkungen für Amateurfunker (Kopplung mit dem Telefon - in den USA erlaubt - ist hier verboten, übermittelte Nachrichten müssen so unwichtig sein, daß telefonieren nicht angemessen ist usw.), aber das Amateurfunkgesetz (AFuG) wurde kurz nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches erlassen und die Hitlergesetze (Todesstrafe für das Hören von Feindsendern) waren in so guter Erinnerung, daß ein liberales Gesetz entstand.

Ein Beispiel für Einschränkung der Amateurfunkfreiheit ist aus Polen in Erinnerung: bei den Unruhen dort mußten die Amateurfunker ihre Geräte an den Staat abliefern, um Nachrichtenübermittlung zu verhindern. Bei uns ist das AFuG bislang aus gutem Grunde eigenständig und vom AG getrennt. Klammheimlich und hoffentlich nur aus Versehen wurde das im Gesetzentwurf "zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen", Wanzengesetz genannt, geändert. Ziel des Entwurfes ist der verstärkte Schutz der Intim- und Geheimsphäre sowie des Fernmeldeverkehrs gegen mißbräuchliche Verwendung von Sendeanlagen. Betroffen sind § 5, 15 und 19 FAG und § 201 StGB.

Existenzentscheidend für den Amateurfunk kann der Anhang des § 5 FAG (5a Abs. 1) werden. Die ursprüngliche korrekte Fassung des Bundesrates tastet die Eigenständigkeit des Amateurfunks im Rahmen bestehender Gesetze nicht an. Der Neuentwurf der Bundesregierung ist so formuliert, daß in Zukunft auschliesslich das FAG für das Errichten und Betreiben von Sendeanlagen maßgeblich ist. Damit würde das AFuG (lex specialis) dem FAG unterstellt und die Eigenständigkeit des Amateurfunkdienstes ginge verloren und würde der "Ermessensentscheidung" des Bundespostministers unterworfen.

Wir haben gute Gründe, uns gegen diese Gesetzesänderung zu wehren. Denn schon jetzt versucht die Post, die Eigenständigkeit des Amateurfunks einzuschränken. Wir hören von Amateurfunkern im 80 m-Band, die ihre Anlagen völlig korrekt betreiben und von denen die Post verlangte, ihre Sendeleistung von rund 700 Watt auf 4 Watt einzuschränken. Das ist ein faktisches Sendeverbot. Die Begründung der Post: Die Sendeanlage sei zwar gut (60 db Abschirmung statt der vorgeschriebenen 40 db), aber der Videorekorder eines Nachbarn sei eben schlechter als üblich, verfügt aber über eine FTZ-Prüfnummer und würde gestört.

Da der Nachbar nicht bereit sei, sein Gerät nachbessern zu lassen (die Industrie macht das üblicherweise im Kulanzwege oder Amateure als Nachbarschaftshilfe), müsse der Funkamateur seine Sendeleistung erheblich verringern.

Da die Post jetzt grundsätzlich davon ausgeht, ein Gerät mit FTZ-Nummer sei korrekt, hat der Amateur das Problem, nachzuweisen, daß dieses Gerät trotzdem nichts taugt. Wir können zwar bei einer Reihe von Btx-Geräten beweisen, daß sie die FTZ-Nummer zu Unrecht erhalten haben, aber beim durchschnittlichen Videorekorder ist dieser Beweis kaum zu führen, zumindest sehr aufwendig. Es soll übrigens ganze Geräteserien geben, bei denen Entstörteile im Werte eines Groschens aus falscher Sparsamkeit weggelassen wurden.

Aus solchen Erfahrungen resultiert die Befürchtung, daß die geplante FAG-Änderung in der jetzigen Form den Amateurfunk zur Farce macht.

Amateurfunker versuchen, die Technik in den Griff zu bekommen ohne von kommerziellen Interessen oder Machtstreben getrieben zu sein. Politiker ohne demokratische Gesinnung versuchen, Menschen in den Griff zu bekommen. Heute wird das mit Kontrolle der Kommunikation und durch Überwachungstechnik versucht.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit!

Protestiert umgehend gegen die Einschränkung der Freiheit beim Bundestagsau huß für das Post-und Fernmeidewesen, Bundeshaus, 5300 Bonn 1. Die Druckschrift 10/1618 ist bei den örtlichen Parteien zu beziehen.

Verbreitung dieses Artikels mit Quellenangabe und Belegexemplar an uns und den DARC erwünscht.

aw/wau

afufag11ds.txt 85-06-09 17:37

 

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