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Rat für Piraten

Auch wenn wir keinen Bock auf die Schwarzhandelsszene haben, weil wir FREEWARE wollen und keinen Tauschhandel; hier einige Tips im Umgang mit den behördlichen Dienststellen für Softwaredealer. Du hast also eine Anzeige in der Schitt gehabt und bist nun in irgendwelchen Dateien. Du kannst jetzt eine neue Anzeige aufgeben: Ich werde nie wieder kopieren oder tauschen und habe alles gelöscht! Das ist dumm und nutzlos.

Außerdem ist sowas eine Art öffenfliches Geständnis und Deine Daten landen in noch mehr Dateien. Wenn Papa Cracker zB diese Dateien auf einem Computer führt (was anzunehmen ist), kannst Du zwar etwas dagegen tun nach dem Datenschutzgesetz, aber ob das hilft, ist Glaubenssache. Außerdem gibt es nicht nur Papa Cracker. Nehmen wir an, Du bekommst eine Uorladung zur Polizei, eine Erörterung zum Uerstoß gegen das Urheberrecht, oder so. Einige sagen "hingehen". Wir meinen eher: Nicht hingehen. Du mußt nur bei einer richterlichen Uorladung hin. Dann kriegst Du irgendwas vorgehalten und Profis fragen Dich aus. Zum Thema Aussagen: Es gibt Leute, die behaupten, man könne Aussagen widerrufen. Das ist Unsinn. Du kannst nur eine Aussage durch eine zweite, zur ersten im Widerspruch stehenden Aussage ergänzen. Das ist schlecht, denn rein logisch hast Du dann entweder ein oder zweimal gelogen.

Wenn Du unsicher bist, ist es besser, eine Aussage von vornherein zu verweigern. Auch hier gilt: Entweder sagst Du was oder nicht! Es gibt keine halben Aussagen.

Unterschreiben ist auch schlecht Es ist ein guter Grundsatz, nichts zu unterschreiben, bevor man darüber geschlafen hat. Ein besserer Grundsatz ist es, garnicht zu unterschreiben. Bedenke: Deine Worte werden beamtengerecht formuliert und dabei kann sich der Sinn ändernl Aber bestehe darauf, daß Du vom Protokoll eine Durchschrift mitnehmen kannst.

Du hast das Recht, alle Leute, die Dich in irgendwelche Verwaltungsakte verwickeln, nach Deinen Rechten zu fragen. Mach das kundlich und Du bekommst in der Regel Auskunft. Solltest Du angepflaumt werden, sprich laut und deutlich: "Ich möchte jetzt eine Rechtsbehelfsbelehrung nach VwVG haben" (das ist eine juristisch klare Formulierung in allen Lebenslagen).

Besser ist es, wenn Du Dich vorher über Deine Rechte informierst Verbraucherverbände sagen Dir, wo und wie Du Rechtsberatung bekommen kannst. Mit etwas Glück bekommst Du dort gegen geringe Gebühr Hilfe.

Sollte Gefahr im Uerzuge sein, Du also zu Hause überraschenden Besuch bekommen, prüfe erstmal die Zugangsberechtigung (richterlicher Durchsuchungsbefehl). Sowas passiert aber meist nur, wenn Du geklaute Software wie sauer Bier verkauft hast, oder handfeste Beweise vorliegen. Das kann auch passieren, wenn ein vermeindicher Freund Dich verpiffen hat weil er Straffeiheit versprochen bekam. Genauer: Er hat das so verstanden. Gesagt wird meist sowas wie "die Kooperatonsbereitschaft wird strafmildernd berücksichtigit, oder so.

Eine besondere Art ist der Betrug wegen schlechten Gewissens. Wenn da einer kommt und sagter sei von Data Becker und sei bereit, gegen entsprechende Barzahlung von einer Anzeige abzusehen, wirf den Typen raus, wenn Du Ihn reingelassen haben solltest. Es gibt tatsächlich Leute, die an solche Tgpen gezahlt haben und hinterher noch 'ne Anzeigt eingefangen haben. Vielleicht sollte sich Ede XY mal dieser Problematik annehmen.

Warnen hat wahrscheinlich keinen Zweck. Wer jetzt immer noch meint, er könne sein Taschengeld mit Softwareklau aufbessern, muß sehr dumm sein. Wer intelligent ist hat es nicht nötig, Ideen zu klauen.

Oder um Nietzsche zu zitieren:

Die Menschen brauchen Spiel und Gefahr, die Zivilisation gibt ihnen Arbeit und Sicherheit Santa Claus

 

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