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Vereinfachte Sprechschaltung

7.6. Vereinfachte Sprechstellenschaltung

Werden an einer Hauptanschlußleitung zwei Fernsprechapparate angeschlossen, so können wir von einer vereinfachten Sprechstellenschaltung sprechen. Die beiden Fernsprechapparate werden entweder wechselweise über einen Umschalter Va an die Anschlußleitung geschaltet oder die beiden Apparate werden hintereinandergeschaltet, wobei der erste Apparat mit zusätzlichen Umschaltekontakten ausgerüstet ist.

Bei dem zweiten Apparat handelt es sich nach der Fernsprechordnung um einen A2. Das besondere Kennzeichen eines A2 besteht darin, daß nur von einem der beiden Apparate ein Gespräch mit dem Amt (anderen Teilnehmer) geführt werden kann. Eine Sprechmöglichkeit miteinander besteht nicht. Diese Form der Anlage hat also nicht den Charakter einer Nebenstellenanlage (z. B. Zwischenumschalter oder Reihenanlage), bei denen die Sprechstellen auch untereinander rufen und sprechen können. Bei der vereinfachten Sprechstellenschaltung werden als erste Sprechapparate die verschiedenen Ausführungen des W 48a oder die FeTAp 613 bis 616 eingesetzt. Das Anschließen von zweiten Sprechapparaten ist aus den Abb. 91 und 52 zu ersehen.

Führt der Teilnehmer von dem ersten Apparat ein Gespräch, so wird durch die zusätzlichen Kontakte des Gabelumschalters die Leitung zum nachgeschalteten Apparat abgetrennt. Wird dagegen vom zweiten Apparat ein Gespräch geführt, so erscheint beim ersten Apparat das Schauzeichen. Dieses zeigt die Leitung als besetzt an. Beachtet der Teilnehmer am ersten Apparat das Schauzeichen nicht und nimmt den Apparat ab, so wird der zweite Apparat abgeschaltet. Die einzelnen Stromwege der zur vereinfachten Sprechstellenschaltung vereinigten Sprechapparate sind in den Abschnitten 4.9. und 4.10. dargestellt.

 

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